Art. 1499 - IBB Subventionsset 60kWh Speicher, 8kWp Module, 12kW Wechselrichter und Wall Box
Art. 1499 - IBB Subventionsset 60kWh Speicher, 8kWp Module, 12kW Wechselrichter und Wall Box
Subventionen der IBB nur für Berliner:
Eigentümer von 1-2 Familienhäusern können 50% des Kaufpreises von der Investitionsbank Berlin erstattet bekommen.
Weitere Informationen finden Sie in dem hinterlegten PDF Seite 11
Abschnitt "6.2.3 Modul C Stromspeicher"
Ihn diesem Angebot enthalten sind:
1. Carport pulverbeschichtet aus Stahl 5,6 Meter breit 5,2 Meter lang
2. 12 Stück Vertex 670W Monochristalline Hochleistungs-Module 8kW peak (oder gleichwertig)
3. Wechselrichter dreiphasig Deye Hybrid 12kW
4. Akku-Speicher Titan Solar 60kWh (4x15kWh) Stapelspeicher
5. Wall Box 11kW zum Laden von Elektroautos
Dieser Carport wird voraussichtlich 8000kWh im Jahr erzeugen. Bei aktuellen Preisen von 44 Cent pro kWh amortisiert sich die Anlage in 9,5 Jahren (bei optimaler Ausrichtung). In den kommenden Jahren werden weitere Preissteigerungen auf mindestens 50 Cent pro kWh erwartet. Spätestens 2030 wird nach Abschaltung der Kohlekraftwerke ein weiterer Preissprung erwartet. Die Preise für PV Anlagen werden weiter steigen (ab 2024 kommen 19% Umsatzsteuer dazu). Elektriker für PV-Installationen werden jedes Jahr teurer und geben längere Installationszeiten an. Die hier vorgestellte Konfiguration für 29.900€ wird 2024 mindestens 35.400€ kosten, die Installation ca. 4500€ - insgesamt also ca. 40.000€
Die Lieferung aller Komponenten erfolgt zu Ihnen vor der Installation. Die Installation erfolgt dann durch unsere Vertragspartner oder Ihren Installateur nach Absprache. Die Installation ist nicht Bestandteil dieses Angebotes. Dieses Angebot ist nur gültig bis zum 31.12.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die komplett Kaufsumme bezahlt sein, damit die 0% Umsatzsteuer auf Photovoltaikprodukte gelten. Danach sind es 19%.
Ausschnitt aus der Förderrichtlinie:
Gleichzeitige Installation von PV-Anlage und Speicher. Das Speichersystem kann nur gefördert werden, wenn es zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Die Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage darf frühestens drei Monate vor Ein- gang des vollständigen elektronischen Antrages für den Stromspeicher erfolgt sein.
Die Förderung wird bis zu der Höhe gewährt, wie das Verhältnis der installierten Leistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert.
Von dem Mindestinstallationsverhältnis von 1,2 kWp Nennleistung der PV-Anlage zu 1 kWh Speicherka-pazität des Speichers kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird. Die Förderung kann auch mit einer Förderung aus dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin“22 kombiniert werden.
Schriftliche Stellungnahme der IBB gegenüber Titan Solar:
...es gibt keine pauschale 15000 EUR Förderung, dieser benannte Betrag ist die maximale Förderung bei einem 50 kWh Speicher (60 kWh ist nutzbar 50 kWh).
Die Förderung erfolgt in Höhe von 300 EUR je nutzbarer kWh des Speichers. Die Nutzung der E-Mobilität (Errichtung einer LIS) dient hierbei lediglich der Aufhebung des Nennverhältnisses zur PV-Anlage (1,2 kWp zu 1,0 kWh).









